Gutschrift VS Storno: Versionsgeschichte

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20. September 2024

16. September 2024

9. September 2024

5. September 2024

  • AktuellVorherige 09:4609:46, 5. Sep. 2024Admin Diskussion Beiträge 2.192 Bytes +2.192 Bytes Die Seite wurde neu angelegt: „=Defintion einer Gutschrift= Die Gutschrift im umsatzsteuerlichen Sinne ist wie eine umgekehrte Rechnung. Der Betrag wird also vom Kunden/Leistungsempfänger selbst in Rechnung gestellt. Die Zahlung einer solchen Gutschrift muss vorher vertraglich vereinbart worden sein. Merkmale umsatzsteuerlicher Gutschriften: #Ausgestellt vom Leistungsempfänger (Kunden) #Entspricht sämtlichen Voraussetzungen einer Rechnung #Enthält das Wort “Gutschrift” im T…“