Pauschalierungseinstellungen: Unterschied zwischen den Versionen
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6. Alle Rechnungen, die Du dem Verkaufskanal Hoffest zuordnest, werden als nicht pauschalierbar an Deine Buchhaltung übergeben. Damit kannst du auch an deinem Hoffest normale Rechnungen schreiben und deine Kunden zuordnen und dennoch die Steuer korrekt abführen. | 6. Alle Rechnungen, die Du dem Verkaufskanal Hoffest zuordnest, werden als nicht pauschalierbar an Deine Buchhaltung übergeben. Damit kannst du auch an deinem Hoffest normale Rechnungen schreiben und deine Kunden zuordnen und dennoch die Steuer korrekt abführen. | ||
==Hinweise an den Steuerberater== | == Hinweise an den Steuerberater == | ||
Bitte mache Dich mit den Einstellungen zur FiBu-Schnittstelle vertraut. Du findest diese in Winestro.Cloud unter Dienste - FiBu. Dort kannst Du die [[Erlöskonten]] einstellen und weitere [[DATEV - Einstellungen]] zum Export eingeben. | |||
Bitte verwende für die Übergabe das Format „artikelbasiert pauschalierend“. | |||
Wenn Du diesen Export erstellst, wird für jede einzelne Position geprüft, ob diese pauschaliert abgerechnet werden darf. Wenn das der Fall ist, wird diese Position an das Erlöskonto für pauschalierbare Umsätze übergeben. Ist das nicht der Fall, wird das Konto für Standard-Umsätze verwendet. Stellt der Winzer auf einer Rechnung also zwei Artikel in Rechnung – z.B. ein Selbsterzeugnis und einen zugekauften Wein – bekommst Du zwei Buchungssätze, einen je Erlöskonto. Zudem werden Rechnungen an Kunden, die als nicht pauschalierbar markiert sind, stets auf das Standard-Erlöskonto übergeben, ebenso Rechnungen, bei denen der Betrieb den Verkaufskanal „Hoffest“ eingetragen hat. Damit kann die komplette Kontierung mit allen Ausnahmen direkt korrekt erfolgen. |
Aktuelle Version vom 14. Oktober 2024, 15:08 Uhr
Da viele Betriebe im Weinbau die MwSt. pauschalierend abrechnen, unterstützt Winestro.Cloud seine Winzer und deren Steuerberater bei der korrekten Übergabe der Erlöse.
Hinweise an den Winzer
Du musst nur folgende Hinweise beachten:
1. Spreche die Einstellungen einmal mit Deinem Steuerberater durch und stelle sicher, dass Du gemeinsam festlegen kannst, welche Umsätze nicht pauschaliert abgerechnet werden dürfen.
2. Diese Einstellungen haben nur Auswirkungen, wenn Dein Steuerberater Deine Umsätze über die Winestro.Cloud FiBu-Schnittstelle im "artikelbasiert pauschalierend" übernimmt.
3. Die Einstellungen musst Du zunächst unter System - Einstellungen - Rechnungen - Pauschalierungseinstellungen anzeigen, aktivieren. Du siehst dann in der Kunden- und Artikelkarteikarte zwei neue Häkchen.
4. Du kannst bei einem Kunden festlegen, dass dessen Umsätze nicht pauschaliert abgerechnet werden dürfen, wie es z.B. bei einem Hoffest der Fall ist. Diese Einstellung findest Du in der Kundenkarteikarte unter Rechnungseinstellungen.
5. Du kannst bei jedem Artikel festlegen, dass dessen Umsätze nicht pauschaliert abgerechnet werden dürfen, wie es z.B. bei einem Artikel mit einem Zukaufanteil > 25% der Fall ist. Diese Einstellung findest Du in der Artikelkarteikarte.
6. Alle Rechnungen, die Du dem Verkaufskanal Hoffest zuordnest, werden als nicht pauschalierbar an Deine Buchhaltung übergeben. Damit kannst du auch an deinem Hoffest normale Rechnungen schreiben und deine Kunden zuordnen und dennoch die Steuer korrekt abführen.
Hinweise an den Steuerberater
Bitte mache Dich mit den Einstellungen zur FiBu-Schnittstelle vertraut. Du findest diese in Winestro.Cloud unter Dienste - FiBu. Dort kannst Du die Erlöskonten einstellen und weitere DATEV - Einstellungen zum Export eingeben.
Bitte verwende für die Übergabe das Format „artikelbasiert pauschalierend“.
Wenn Du diesen Export erstellst, wird für jede einzelne Position geprüft, ob diese pauschaliert abgerechnet werden darf. Wenn das der Fall ist, wird diese Position an das Erlöskonto für pauschalierbare Umsätze übergeben. Ist das nicht der Fall, wird das Konto für Standard-Umsätze verwendet. Stellt der Winzer auf einer Rechnung also zwei Artikel in Rechnung – z.B. ein Selbsterzeugnis und einen zugekauften Wein – bekommst Du zwei Buchungssätze, einen je Erlöskonto. Zudem werden Rechnungen an Kunden, die als nicht pauschalierbar markiert sind, stets auf das Standard-Erlöskonto übergeben, ebenso Rechnungen, bei denen der Betrieb den Verkaufskanal „Hoffest“ eingetragen hat. Damit kann die komplette Kontierung mit allen Ausnahmen direkt korrekt erfolgen.