Pauschalierungseinstellungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Sie müssen nur folgende Hinweise beachten:
Sie müssen nur folgende Hinweise beachten:


1. Sprechen Sie die Einstellungen einmal mit Ihrem Steuerberater durch und stellen Sie sicher, dass Sie gemeinsam festlegen können welche Umsätze nicht pauschaliert abgerechnet werden dürfen.
1. Sprechen Sie die Einstellungen einmal mit Ihrem Steuerberater durch und stellen Sie sicher, dass Sie gemeinsam festlegen können, welche Umsätze nicht pauschaliert abgerechnet werden dürfen.


2. Diese Einstellungen haben nur Auswirkungen, wenn ihr Steuerberater ihre Umsätze über die Weinbau-online FiBu-Schnittstelle im "Datev Pro- artikelbasiert pauschalierend" übernimmt.  
2. Diese Einstellungen haben nur Auswirkungen, wenn ihr Steuerberater ihre Umsätze über die Weinbau-online FiBu-Schnittstelle im "Datev Pro- artikelbasiert pauschalierend" übernimmt.  


3. Die Einstellungen müssen Sie zunächst unter System - Einstellungen - Rechnungen -Pauschalierungseinstellungen anzeigen aktivieren. Sie sehen dann in der Kunden und Artikelkarteikarte zwei neue Häkchen.
3. Die Einstellungen müssen Sie zunächst unter System - Einstellungen - Rechnungen - Pauschalierungseinstellungen anzeigen, aktivieren. Sie sehen dann in der Kunden- und Artikelkarteikarte zwei neue Häkchen.
   
   
4. Sie können bei einem Kunden festlegen, dass dessen Umsätze nicht pauschaliert abgerechnet werden dürfen, wie es z.B. bei einem Hoffest der Fall ist. Diese Einstellung finden Sie in der Kundenkarteikarte unter Rechnungseinstellungen.  
4. Sie können bei einem Kunden festlegen, dass dessen Umsätze nicht pauschaliert abgerechnet werden dürfen, wie es z.B. bei einem Hoffest der Fall ist. Diese Einstellung finden Sie in der Kundenkarteikarte unter Rechnungseinstellungen.  
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5. Sie können bei einem Artikel festlegen, dass dessen Umsätze nicht pauschaliert abgerechnet werden dürfen, wie es z.B. bei einem Artikel mit einem Zukaufanteil > 25% der Fall ist. Diese Einstellung finden Sie in der Artikelkarteikarte unter Steuern.
5. Sie können bei einem Artikel festlegen, dass dessen Umsätze nicht pauschaliert abgerechnet werden dürfen, wie es z.B. bei einem Artikel mit einem Zukaufanteil > 25% der Fall ist. Diese Einstellung finden Sie in der Artikelkarteikarte unter Steuern.


6. Alle Rechnungen die Sie dem Verkaufskanal Hoffest zuordnen, werden als nicht pauschalierbar an ihre Buchhaltung übergeben.
6. Alle Rechnungen, die Sie dem Verkaufskanal Hoffest zuordnen, werden als nicht pauschalierbar an ihre Buchhaltung übergeben.


==Hinweise an den Steuerberater==
==Hinweise an den Steuerberater==

Version vom 31. Mai 2021, 11:00 Uhr

Da viele Betriebe im Weinbau die MwSt. pauschalierend abrechnen, unterstützt Weinbau-online seine Winzer und deren Steuerberater bei der korrekten Übergabe der Erlöse.

Hinweise an den Winzer

Sie müssen nur folgende Hinweise beachten:

1. Sprechen Sie die Einstellungen einmal mit Ihrem Steuerberater durch und stellen Sie sicher, dass Sie gemeinsam festlegen können, welche Umsätze nicht pauschaliert abgerechnet werden dürfen.

2. Diese Einstellungen haben nur Auswirkungen, wenn ihr Steuerberater ihre Umsätze über die Weinbau-online FiBu-Schnittstelle im "Datev Pro- artikelbasiert pauschalierend" übernimmt.

3. Die Einstellungen müssen Sie zunächst unter System - Einstellungen - Rechnungen - Pauschalierungseinstellungen anzeigen, aktivieren. Sie sehen dann in der Kunden- und Artikelkarteikarte zwei neue Häkchen.

4. Sie können bei einem Kunden festlegen, dass dessen Umsätze nicht pauschaliert abgerechnet werden dürfen, wie es z.B. bei einem Hoffest der Fall ist. Diese Einstellung finden Sie in der Kundenkarteikarte unter Rechnungseinstellungen.

5. Sie können bei einem Artikel festlegen, dass dessen Umsätze nicht pauschaliert abgerechnet werden dürfen, wie es z.B. bei einem Artikel mit einem Zukaufanteil > 25% der Fall ist. Diese Einstellung finden Sie in der Artikelkarteikarte unter Steuern.

6. Alle Rechnungen, die Sie dem Verkaufskanal Hoffest zuordnen, werden als nicht pauschalierbar an ihre Buchhaltung übergeben.

Hinweise an den Steuerberater

1. Bitte machen Sie sich mit den Einstellungen zur FiBu-Schnittstelle vertraut. Sie finden diese in Weinbau-online unter Dienste - FiBu. Dort können Sie die Erlöskonten einstellen und weitere DATEV - Einstellungen zum Export eingeben.

2. Bitte verwenden Sie für die Übergabe das Format "Datev Pro- artikelbasiert pauschalierend"