Hinweise zur Abrechnung: Unterschied zwischen den Versionen
Look (Diskussion | Beiträge) (→DHL) |
Look (Diskussion | Beiträge) (→UPS) |
||
Zeile 21: | Zeile 21: | ||
* Additional handling (bei Paketen über 25 kg) | * Additional handling (bei Paketen über 25 kg) | ||
* maximal zulässiges Höchstgewicht / zulässiges Gurtmaß wurde überschritten | * maximal zulässiges Höchstgewicht / zulässiges Gurtmaß wurde überschritten | ||
Informationen zu den Maximalgrößen und -gewichten findest Du [https://support.shipcloud.io/de/articles/5505390-ups-maximalmasse-und-gewicht-zuschlage-und-zusatzliche-gebuhren hier]. | |||
==DPD== | ==DPD== |
Version vom 17. Oktober 2024, 14:04 Uhr
Wann wird was berechnet
Immer am ersten Werktag und ggf. am 15. des Monats (bei Überschreitung von 100,- EUR Rechnungsbetrag) rechnen wir die erstellten Paketmarken Dir gegenüber ab. Aus verschiedenen Gründen können bei allen Versanddienstleistern auch Nachberechnungen zu einzelnen Sendungen anfallen. Diese Kosten werden uns in Rechnung gestellt und leiten wir ohne vorherige Plausibilitätsprüfung 1:1 an Dich weiter. Hierzu gehören z.B. Inselzuschläge, Kosten für eine Adressänderung oder Nachberechnungen bspw. wegen Übergewicht.
Die Rechnung selbst sowie eine Auflistung der einzelnen Marken und Nachberechnungen findest im Programm unter System – Konto – Rechnung. Diese solltest Du immer umgehend nach Erhalt prüfen. Sollte sich Dir ein Zuschlag nicht erschließen oder fälschlicherweise in Rechnung gestellt worden sein, haben wir im Folgenden deine Möglichkeiten zusammengetragen, um eine Nachberechnung bei den einzelnen Versanddienstleistern zu reklamieren.
Mögliche Nachberechnungen
Eine Auflistung mit möglichen Gründen für Zuschläge findest Du auf den Seiten der Versanddienstleister:
UPS
DPD
DHL
Die häufigsten Nachberechnungen, die wir weiterleiten, sind
UPS
- Adresskorrektur (durch UPS, den Versender oder den Absender)
- unzustellbare Retoure aufgrund von falscher Anschrift oder der Empfänger wurde mehrfach nicht angetroffen
- Inselzustellungen / schwer zugängliche Gebiete
- Additional handling (bei Paketen über 25 kg)
- maximal zulässiges Höchstgewicht / zulässiges Gurtmaß wurde überschritten
Informationen zu den Maximalgrößen und -gewichten findest Du hier.
DPD
- Speditionszuschlag (wenn das zulässige Gurtmaß überschritten wurde)
- Übergewichtszuschlag
- Korrektur von einer gekauften in eine tatsächliche Gewichtsklasse
- fehlende Zolldokumente
- Saisonzuschlag (Grundpreis erhöht sich im November und Dezember)
Eine Übersicht über alle Zuschläge und die entsprechenden Kosten findest du hier.
DHL
- Leitcodeentgelt (Recherche der korrekten Adresse, falsches Aufbringen des Paketaufklebers). Lies zur Vermeidung bitte diese Datei:Infoblatt-Leitcodierung-Versandlabel-richtig-erstellen.pdf.
- Gewichtskorrekturen
- Rücksendungen
- zu späte Einlieferung einer Sendung (ein Paket muss innerhalb von 10 Tagen eingeliefert werden)
Infos zu den Zuschlägen von DHL findest Du auf der Webseite.
Prüfung der Nachberechnung
Sollten wir Dir zu einer Sendung einen der oben genannten Zuschläge weiterberechnet haben, prüfe zunächst den jeweiligen Sendungsverlauf. Dieser gibt in einigen Fällen (Adresskorrekturen oder Retouren an den Absender) schon Aufschluss, ob die Nachberechnung gerechtfertigt ist. Es empfiehlt sich, sowohl das Tracking von Shipcloud als auch das Original des jeweiligen Versanddienstleisters (zu finden als Link im Tracking von Shipcloud oder bei UPS, DPD oder DHL) anzuschauen. Beachte, dass Adresskorrekturen nicht nur vom Versender vorgenommen werden können. Auch der Empfänger oder UPS hat dazu die Möglichkeit, die Kosten werden aber grundsätzlich dem Versender in Rechnung gestellt.
Im Falle von DPD liefert bei Zuschlägen wegen Übergewicht die Abrechnung selbst Informationen zum gewogenen Gewicht.
Reklamation der Nachberechnung
Wenn Dir eine Nachberechnung in Rechnung gestellt wird, die Du Dir nicht erklären kannst oder für unrechtmäßig hältst, kannst du diese reklamieren. Das Vorgehen unterscheidet sich je nach Versanddienstleister.
UPS
Erstelle eine Reklamation über Post – Pakete – Schaden und klicke auf das grüne Plus. Jetzt öffnet sich die Maske um eine neue Schadensmeldung/Nachforschungsantrag zu erstellen. Da Du aber keine Schadensmeldung erstellen möchtest, sondern eine Nachberechnung reklamieren willst, musst Du bei der Frage: "Wollen Sie einen Schaden einreichen oder eine fehlerhafte Nachberechnung reklamieren?" - das Feld Nachberechung auswählen. Anschließend ändert sich die Maske und Du kannst die folgenden Schritte ausführen:
- die Empfängerrechnung hochladen (direkt aus Winestro.Cloud oder eine eigene PDF Datei hochladen)
- die Trackingnummer angeben
- den Nettowert der fehlerhaften Nachberechung angeben
- die Rechnungsnummer angeben auf der die Nachberechnung aufgeführt ist
- die Positionsnummer auf der oben genannten Rechnung angeben, die erstattet werden soll
- kurz beschreiben, warum die Nachberechnung nicht zutreffend ist, genaue Angaben zu Gewicht, Paketmaßen und wie das Paket gepackt war, gehören hier hin!
DPD
Schreib uns bitte ein Ticket unter Angabe der Sendungsnummer und der Rechnungsnummer, in der Dir der Zuschlag berechnet wurde. Hänge bitte zudem die zur Sendung dazugehörige Empfängerrechnung (die Rechnung an Deinen Kunden) an. Sollte der Auftrag aus mehreren Sendungen bestehen, gib bitte direkt auch alle weiteren Paketnummern an und teile uns mit, wieviele und welche Flaschen in den jeweiligen Kartons waren, damit wir direkt agieren und an DPD herantreten können.
DHL
Agiere hier bitte wie bei DPD.