Branntweinsteuer: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. April 2020, 17:52 Uhr
Für jeden Liter verkauften reinen Alkohols kommen in Deutschland bei Bränden 13,03 € Branntweinsteuer auf. Um die Branntweinsteuer abzubilden gibt es in Weinbau-online zwei unterschiedliche Möglichkeiten eine mit und eine ohne explizite Ausweisung an den Kunden.
Branntweinsteuer ohne Ausweisung an den Kunden
In der Artikelkarteikarte finden Sie bei den MwSt-Einstellungen einen Haken "Branntweinsteuer pflichtig". Ist dieser Haken gesetzt wird für diesen Artikel intern, die von Ihnen abzuführende Branntweinsteuer von Weinbau-online berechnet. Wichtig ist, da die Branntweinsteuer pro Liter reinen Alkohols anfällt, dass auch eine Liter-Angabe sowie eine % vol Alkohol-Angabe bei den jeweiligen Artikel hinterlegt ist.
Zudem können Kunden als Branntweinsteuer-befreit markiert werden. Aufträge dieser Kunden übernehmen diese Markierung - die aber im Auftrag nochmals gesondert bearbeitet werden kann - auch bei Aufträgen von Kunden, die nicht entsprechend markiert sind.
Die Aufstellung der abzuführenden Branntweinsteuer finden Sie unter Statistik - Umsatzsteuer für jeden Monat ausgewiesen. Dazu gibt es eine extra Zeile beispielsweise -> "Branntweinsteuer Juli 2019" . Berücksichtigt wird jeder Verkauf von "Branntweinsteuer pflichtig"- markierten Artikeln und jeder Eigenverbrauch dieser Artikel, der im Programm eingetragen wurde.
Die Kontrollliste zeigt jede einzelne Rechnungsposition in Zusammenhang mit der Sektsteuer - auch die, die als von der Sektsteuer-Befreit eingetragen wurden.
Branntweinsteuer mit Ausweisung an den Kunden
Wenn Sie vermehrt im B2B Bereich arbeiten, oder auch nie einen Rabatt auf die erhaltene Branntweinsteuer verwenden möchten empfiehlt sich folgender Weg: Legen Sie je Gebindegröße ihrer branntweinsteuerpflichtigen Artikel z.B. einen Artikel "Branntweinsteuer 0.75" an. Hinterlegen Sie dort den passenden Preis in Höhe der geltenden Branntweinsteuer und setzen Sie den Haken bei Rabattsperre. Denken Sie daran, dass die Branntweinsteuer wiederum MwSt-pflichtig ist, deshalb sollten Sie den Betrag Netto eintragen.
Gehen Sie danach in die Karteikarten ihrer branntweinsteuerpflichtigen Artikel. Im Reiter System finden Sie die Option "Zusatzartikel bei Verkauf". Tragen Sie dort die Branntweinsteuer mit der entsprechenden Preisliste ein.
Wenn Sie danach einen Brannt in einen Auftrag einfügen, wird gleichzeitig eine zweite Position für die Branntweinsteuer in den Auftrag eingefügt.
Die Auswertung ihrer Branntweinsteuer können Sie über die Verkäufe des Artikels Branntweinsteuer in der Statistik finden. (Statistische Listen - Reiter: Artikel - Umsätze nach Artikel)