Umstellung der Mehrwertsteuer (MwSt): Unterschied zwischen den Versionen
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==Hinweise für Statistik - Umsatzsteuer == | ==Hinweise für Statistik - Umsatzsteuer == | ||
Diese Ansicht ist leider nicht für "schwankene" MwSt-Sätze ausgelegt. Es werden immer die aktuellen MwSt-Einstellungen der Artikel herangezogen. | |||
Falls Sie mit dieser Ansicht für ihre Vorsteueranmeldung arbeiten, ziehen Sie ihre Zahlen für den Juni (und alle Monate davor) bevor(!) Sie die MwSt wie im ersten Video umstellen. | |||
Nach der MwSt-Umstellung im System wird leider auch für den Juni mit 16% etc. gerechnet. | |||
Falls Sie nach dem 01.07. nochmals die Zahlen von vor dem 01.07. sehen möchten, müssen Sie kurzzeitig die MwSt im System wieder von 16 etv auf 19 etc. umstellen. Stellen Sie für die Zeit dieser Umstellung sicher, dass keine Rechnungen geschrieben werden ;-). | |||
Die Branntwein und Sektsteuer ist von diesen Umstellungen nicht betroffen. | |||
==Hinweise für Woocommerce-Webshops == | ==Hinweise für Woocommerce-Webshops == | ||
Bei Woocommerce müssen Sie darauf achten, dass auch der Shop die MwSt. korrekt eingestellt hat. Das Programm übernimmt im Zweifel die MwSt. aus dem Shop. | Bei Woocommerce müssen Sie darauf achten, dass auch der Shop die MwSt. korrekt eingestellt hat. Das Programm übernimmt im Zweifel die MwSt. aus dem Shop. |
Version vom 26. Juni 2020, 14:36 Uhr
Die Umstellung der MwSt. kommt zum 01.07.: Dann ändern sich die Sätze von 19% auf 16% und von 7% auf 5%. Dabei stellen sich natürlich verschiedene Fragen - Wie kann ich das für alle Artikel umstellen? Welchen Preis behalte ich bei - Brutto oder Netto? Kann ich das für Firmenpreislisten und Privatpreislisten unterschiedlich handhaben? Kann ich Aufträge im Juni erfassen und im Juli abrechnen? In diesem Blog-Beitrag haben die Antworten auf diese Fragen in einem Video für Sie zusammen gefasst
Umstellung der MwSt - Video
Umstellung der MwSt - Transkript
- Markieren Sie die Preisgruppen (Bearbeiten-Modus) ggf. als Nettopreisgruppen
- (dann bleibt immer der Nettopreis erhalten). Dieser Schritt entfällt bei Preisen für Endkunden.
- Erstellen Sie eine neue Artikelselektion (Artikel/Selektion)
- Wählen Sie das Selektionskriterium "Mwst".
- Wählen Sie die gewünschte MwSt. (ggf. 19%)
- Führen Sie die Selektion aus - in der Auswahl erscheinen alle Artikel die einen MwSt-Satz von 19% eingetragen haben. Im letzten Schritt der Selektion vergeben Sie eine neue MwSt. - Die Preise werden nach ihren Einstellungen in Schritt 1 neu berechnet.
- Wiederholen Sie den Schritt ggf. für die abzuführende MwSt. oder andere MwSt. Sätze
- Bestehende Aufträge werden geändert - fixierte Rechnungen bleiben unberührt.
- Sie können also nach der Umstellung direkt weiter arbeiten.
für Nutzer der Artikel-Synchronisation: Führen Sie die oben erklärten Schritte bitte in jedem Ihrer Betriebe aus OHNE in der Zwsichenzeit die Artikel zu Synchronisieren.
Hinweis für Nutzer_Innen des Basis-Pakets
Als Hilfe in der aktuellen Zeit haben wir für alle Nutzer des Basis-Pakets im Zeitraum bis 31.01.2021 die Artikelselektion kostenlos auch im Paket für Nebenerwerbswinzer freigeschaltet. Damit können Sie direkt alle nötigen Schritte ohne Mehrkosten durchführen.
Nachträgliches Erstellen eines Storno - Video
Nachträgliches Erstellen eines Storno - Transkript
- sammel Sie am besten erst einmal alle Stornos und Gutschrifen die Sie noch mit 19% erstellen müssen.
- stellen Sie sicher, dass nur eine Person am Programm arbeitet, während Sie die Stornos / Gutschriften erstellen.
- Erstellen Sie eine Sicherung
- Stellen Sie die MwSt wie im anderen Video beschrieben wieder von 16% auf 19% und von 5% auf 7%.
- Stellen Sie unter System - Einstellungen - Rechnungen - Rechnungsdatum auf Datum bei Erstellung abfragen.
- öffnen Sie alle zu den Stornos passenden Aufträge und Erstellen die Stornos / die Gutschriften. Geben Sie als Belegdatum, dass Datum der Rechnung ein.
- Stellen Sie unter System - Einstellungen - Rechnungen - Rechnungsdatum auf den von Ihnen gewünschten Wert.
- Stellen Sie die MwSt wie im anderen Video beschrieben wieder von 19% auf 16% und von 7% auf 5%.
- Falls Sie einenn Sonderartikel nachträglich einfügen müssen, legen Sie sich bitte einen normalen Artikel an. Über diesen kleinen Umweg können Sie die MwSt. korrekt ausweisen.
Änderungen der Erlöskonten in der FiBu-Schnittstelle
- lassen Sie die Konten noch unverändert bis Sie ihrem Steuerberater alle Rechnungen des Juni übergeben haben. Denken Sie dabei auch an die ggfs. nachträglich erstellten Stornos und Gutschrifen. Es reicht also, wenn Sie diese Änderungen im Laufe des Juli vornehmen.
- Unter Dienste - FiBu - Einstellungen finden Sie eine Liste ihrer aktuellen Buchungskonten. Hier müssen Sie - bevor die Rechnungen des Juli übergeben neue Erlöskonten eingetragen werden. Ihr Steuerberater kann dies ggfs. auch selbst vornehmen, wenn Sie einen entsprechenden Zugang vergeben haben.
- Falls Sie einen Artikelbasierten Export verwenden, müssen Sie auch die Artikelspezifischen Erlöskonten ( im jeweiligen Artikel ) anpassen, sofern Sie diese verwenden. Falls nötig können wir Ihnen beim ersetzen dieser Konten behilflich sein, wenn Sie uns eine vollständige Liste der alten Konten und der jeweils dafür einzusetzenden Konten zukommen lassen. Wenn ihre Liste vollständig ist und gut strukturiert beträgt der Aufwand für uns nur ca. 15min.
Hinweise für Statistik - Umsatzsteuer
Diese Ansicht ist leider nicht für "schwankene" MwSt-Sätze ausgelegt. Es werden immer die aktuellen MwSt-Einstellungen der Artikel herangezogen. Falls Sie mit dieser Ansicht für ihre Vorsteueranmeldung arbeiten, ziehen Sie ihre Zahlen für den Juni (und alle Monate davor) bevor(!) Sie die MwSt wie im ersten Video umstellen. Nach der MwSt-Umstellung im System wird leider auch für den Juni mit 16% etc. gerechnet.
Falls Sie nach dem 01.07. nochmals die Zahlen von vor dem 01.07. sehen möchten, müssen Sie kurzzeitig die MwSt im System wieder von 16 etv auf 19 etc. umstellen. Stellen Sie für die Zeit dieser Umstellung sicher, dass keine Rechnungen geschrieben werden ;-).
Die Branntwein und Sektsteuer ist von diesen Umstellungen nicht betroffen.
Hinweise für Woocommerce-Webshops
Bei Woocommerce müssen Sie darauf achten, dass auch der Shop die MwSt. korrekt eingestellt hat. Das Programm übernimmt im Zweifel die MwSt. aus dem Shop.