Amtliche Zulassung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Zeitpunkt ==
== Zeitpunkt ==
Da ein Umstieg mit einer Inventur verbunden ist, ist es ratsam zum Wechsel des Wirtschaftsjahres, also am 01.01 oder 01.07 auf die zugelassene Version umzusteigen.
Da ein Umstieg mit einer Inventur verbunden ist, ist es ratsam zum Wechsel des Wirtschaftsjahres, also am 01.01 oder 01.07, auf die zugelassene Version umzusteigen.


== Häufige Fragen und Antworten ==
== Häufige Fragen und Antworten ==

Version vom 16. Oktober 2023, 14:13 Uhr

So findest Du diese Seite:
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Konto
Zulassung


Über System - Konto - Zulassung kannst Du eigenständig den Prozess zur Überführung in die amtlich zugelassene Version starten. Den Wechsel zur amtlich zugelassenen Version kannst du jederzeit einleiten. Im Anschluss senden wir Dir eine Meldung zur Zulassung per Post, welche Du bei dem zuständigen Amt abgeben musst.

Den offiziellen Zeitpunkt der Zulassung teilt Dir deine zuständige Behörde, nach Ihrer Genehmigung, mit. Die Umstellung des Programms greift jedoch unmittelbar nach der Auslösung. Gern beraten wir Dich zur Umstellung; melde Dich hierfür einfach via Hilfe-Ticket im Programm.

Änderungen durch die Zulassung

Mit der Zulassung gibt es einige Änderungen im Programmverhalten:

  - Belege (Rechnungen / Stornos / Gutschriften) werden nach 3 Tagen automatisch abgeschlossen und 
     können danach nicht mehr bearbeitet werden.
  - Beim Flaschenbestand kannst Du den Ausgangsbestand nicht mehr manuell abändern. 
    (Bestandsänderungen sind nur noch über Datum gebundene Auf- und Abbuchungen möglich)
  - Jede Änderung in Kellerbuch, Stoffbuch und Herbstbuch wird nachvollziehbar gespeichert.
  - Bestandsänderungen und Rechnungen werden auf Plausibilität geprüft.
  - Alle Buchungsrelevanten Vorfälle werden chronologisch mit Erfassungszeitpunkt 
    in einem Journal erfasst.
  - Es ist nicht möglich, einen Artikelverkauf weiter zurück zu datieren, 
    als das Datum, an dem der Artikel in das System eingetragen wurde. 

Du solltest Dir über folgende Punkte im Klaren sein. Es sind einige Änderungen durch Dich umzusetzen. Mit der Umstellung bist Du Dir bewusst, dass

 -  die Zulassung Dein aktuelles Programm im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 436/09, 
    sowie der Weinüberwachungs-Verordnung verändern wird.
 -  dies nicht rückgängig zu machen ist.
 -  ich den Umstieg auf die zugelassene Version meiner zuständigen
    Aufsichtsbehörde melden muss.
 -  Du eine Inventur machen musst, um auf die zugelassene Version zu wechseln.
 -  die Keller-, Stoff-, Herbstbücher, die im nicht zugelassenen Programm 
    erstellt wurden, alle gelöscht werden.
 -  Du nach der Umstellung auf keine Programmsicherung vor der Umstellung 
    mehr zurückgreifen kannst.
 -  Du den Überführungsprozess nicht starten solltest, wenn Artikel im System 
    einen negativen Bestand haben. (Lese hier bitte weiter zum Thema 
    unter "Häufige Fragen und Antworten")

Rückkehr zur nicht zugelassenen Version

Ein einmal zugelassenes Programm darf aus rechtlichen Gründen nicht mehr in ein nicht zugelassenes Programm rücküberführt werden. Um wieder zurückzukehren, musst Du Dich neu anmelden und mit einer neuen Nutzernummer beginnen. Hierbei können ggf. Kosten für eine Datenübernahme auftreten.

Zeitpunkt

Da ein Umstieg mit einer Inventur verbunden ist, ist es ratsam zum Wechsel des Wirtschaftsjahres, also am 01.01 oder 01.07, auf die zugelassene Version umzusteigen.

Häufige Fragen und Antworten

Wird bei der Umstellung auch das Behälterverzeichnis gelöscht ?

Da die Liste Deiner Behälter nicht kritisch ist, wird sie auch nicht bei der Umstellung gelöscht.

Werden auch die bisher gemachten Umsätze/Kundendaten/Rechnungen und sonstigen Buchungen in der Auftragsverwaltung bzw. in den Beständen gelöscht?

Du kannst weiterhin auf alle Umsätze/Kundendaten/Rechnungen zugreifen - alle Rechnungen werden allerdings nach 72h abgeschlossen und sind danach unveränderbar. Bei der Zulassung werden lediglich die bisher angelegten Weinkontenblätter gelöscht. Alles andere bleibt unberührt.

Muss ich zum Wirtschaftsjahr umstellen?

Du kannst jederzeit umstellen - die Umstellung des Programms wird unmittelbar nach der Auslösung im System wirksam. Den Zeitpunkt der Zulassung teilt Dir Deine zuständige Behörde mit: Es empfiehlt sich, die Umstellung mit dem Rumpfwirtschaftsjahr zusammen zu legen, da es Dir einiges erleichtert. Es ist jedoch nicht zwingend notwendig.

Muss ich auch für die vergriffenen Artikel eine Korrektur der Bestände vornehmen?

Ja. Doch diese erscheinen nicht so übersichtlich wie der aktuelle Verkaufsbestand in einer umfassenden Korrekturliste. Du kannst Dir mit folgendem Trick helfen: (1)Mache Dir durch die Artikelselektion eine Warengruppe mit allen vergriffenen Artikeln. (2)Anschließend aktivierst Du diese Artikel (ebenfalls durch die Artikelselektion) mit einem Klick zu aktuellen Artikeln. (3)Nun kannst Du diese wieder in der Ansicht "aktueller Verkaufsbestand" komfortabel korrigieren. (4)Am Ende machst Du alle Artikel der Warengruppe "vergriffene Artikel" (die Du in Schritt 1 angelegt hast) wieder zu vergriffenen Artikeln (ebenfalls mit der Artikelselektion).

Wann buche ich die negativen Bestände aus?

Wenn Du HEUTE die amtliche Zulassung auslösen möchtest, bezieht sich der Abschlusstermin auf den Bestand Deiner Artikel von GESTERN. Wenn Du also im Menü unter Artikel - Bestände entsprechende Korrekturbuchungen vornehmen möchtest, änderst Du zuvor in der Maske "aktueller Verkaufsbestand" links oben das Datum auf VORGESTERN.

Kann ich nach dem Auslösen der amtlichen Zulassung wieder mit negativen Beständen arbeiten?

Ja. Wenn Du bei Winestro.Cloud zwei Mandanten nutzt(einen für die Produktion und einen für den Vertrieb) und monatlich die Bestände des Vertriebsmandanten per Rechnung des Produktionsmandanten ausgleichst, kannst Du weiterhin so verfahren. Achte darauf, diesen Vorgang transparent und regelmäßig zu halten!