Hinweise zur Abrechnung
Wann wird was berechnet
Immer am ersten Werktag und ggf. am 15. des Monats (bei Überschreitung von 100,- EUR Rechnungsbetrag) rechnen wir die erstellten Paketmarken Dir gegenüber ab. Aus verschiedenen Gründen können bei allen Versanddienstleistern auch Nachberechnungen zu einzelnen Sendungen anfallen. Diese Kosten werden uns in Rechnung gestellt und leiten wir ohne vorherige Plausibilitätsprüfung 1:1 an Dich weiter. Hierzu gehören z.B. Inselzuschläge, Kosten für eine Adressänderung oder Nachberechnungen bspw. wegen Übergewicht.
Die Rechnung selbst sowie eine Auflistung der einzelnen Marken und Nachberechnungen findest im Programm unter System – Konto – Rechnung. Diese solltest Du immer umgehend nach Erhalt prüfen. Sollte sich Dir ein Zuschlag nicht erschließen oder fälschlicherweise in Rechnung gestellt worden sein, haben wir im Folgenden deine Möglichkeiten zusammengetragen, um eine Nachberechnung bei den einzelnen Versanddienstleistern zu reklamieren.
Mögliche Nachberechnungen
Eine Auflistung mit möglichen Gründen für Zuschläge findest Du auf den Seiten der Versanddienstleister:
UPS
DPD
DHL
Die häufigsten Nachberechnungen, die wir weiterleiten, sind
UPS
- Adresskorrektur (durch UPS, den Versender oder den Absender)
- unzustellbare Retoure aufgrund von falscher Anschrift oder der Empfänger wurde mehrfach nicht angetroffen
- Inselzustellungen / schwer zugängliche Gebiete
- Additional handling (bei Paketen über 25 kg)
- maximal zulässiges Höchstgewicht / zulässiges Gurtmaß wurde überschritten
DPD
- Speditionszuschlag (wenn das zulässige Gurtmaß überschritten wurde)
- Übergewichtszuschlag
- Korrektur von einer gekauften in eine tatsächliche Gewichtsklasse
- fehlende Zolldokumente
- Saisonzuschlag (Grundpreis erhöht sich im November und Dezember)
Eine Übersicht über alle Zuschläge und die entsprechenden Kosten findest du hier.
Prüfung der Nachberechnung
Sollten wir Dir zu einer Sendung einen der oben genannten Zuschläge weiterberechnet haben, prüfe zunächst den jeweiligen Sendungsverlauf. Dieser gibt in einigen Fällen (Adresskorrekturen oder Retouren an den Absender) schon Aufschluss, ob die Nachberechnung gerechtfertigt ist. Es empfiehlt sich, sowohl das Tracking von Shipcloud als auch das Original des jeweiligen Versanddienstleisters (zu finden als Link im Tracking von Shipcloud) anzuschauen. Beachte, dass Adresskorrekturen nicht nur vom Versender vorgenommen werden können. Auch der Empfänger oder UPS hat dazu die Möglichkeit, die Kosten werden aber grundsätzlich dem Versender in Rechnung gestellt.
Im Falle von DPD liefert bei Zuschlägen wegen Übergewicht die Abrechnung selbst Informationen zum gewogenen Gewicht.
Reklamation der Nachberechnung
Wenn Dir eine Nachberechnung in Rechnung gestellt wird, die Du Dir nicht erklären kannst oder für unrechtmäßig hältst, kannst du diese reklamieren. Das Vorgehen unterscheidet sich je nach Versanddienstleister.
UPS
Erstelle eine Reklamation über Post – Pakete – Schaden und klicke auf das grüne Plus. Jetzt öffnet sich die Maske um eine neue Schadensmeldung/Nachforschungsantrag zu erstellen. Da Du aber keine Schadensmeldung erstellen möchtest, sondern eine Nachberechnung reklamieren willst, musst Du bei der Frage: "Wollen Sie einen Schaden einreichen oder eine fehlerhafte Nachberechnung reklamieren?" - das Feld Nachberechung auswählen. Anschließend ändert sich die Maske und Du kannst die folgenden Schritte ausführen:
- die Empfängerrechnung hochladen (direkt aus Winestro.Cloud oder eine eigene PDF Datei hochladen)
- die Trackingnummer angeben
- den Nettowert der fehlerhaften Nachberechung angeben
- die Rechnungsnummer angeben auf der die Nachberechnung aufgeführt ist
- die Positionsnummer auf der oben genannten Rechnung angeben, die erstattet werden soll
- kurz beschreiben, warum die Nachberechnung nicht zutreffend ist, genaue Angaben zu Gewicht, Paketmaßen und wie das Paket gepackt war, gehören hier hin!
DPD
Schreib uns bitte ein Ticket unter Angabe der Sendungsnummer und der Rechnungsnummer, in der Dir der Zuschlag berechnet wurde. Hänge bitte zudem die zur Sendung dazugehörige Empfängerrechnung (die Rechnung an Deinen Kunden) an. Sollte der Auftrag aus mehreren Sendungen bestehen, gib bitte direkt auch alle weiteren Paketnummern an und teile uns mit, wieviele und welche Flaschen in den jeweiligen Kartons waren, damit wir direkt agieren und an DPD herantreten können.
Eine Liste an möglichen Zuschlägen findest Du hier: Datei:DPD Nachberechnungen.pdf, die Erklärungen dazu online direkt bei DPD. Schaue zusätzlich am besten auch in die Sendungsverfolgung von Shipcloud, da hier teilweise genauere Informationen ersichtlich sind, z. B. bei einer Adresskorrektur. Diese Sendungsverfolgung findest Du unter: Post - Pakete - Paketliste. Du kannst nun die Sendungsnummer oben rechts in das Suchfeld einfügen und Dir den Sendungsverlauf zu diesem Paket aufrufen.
DHL
Prüfen Deine Abrechnung
Auch bei DHL kannst Du erste Informationen eventuell über die detaillierte Sendungsverfolgung herausfinden. Nimm die o.g. Info von der DHL Webseite zu Hilfe.
Typische Nachberechnungen
Übliche Nachberechnung bei DHL ist das sogenannte "Leitcodeentgelt". Hier musste die korrekte Adresse nachrecherchiert werden oder der Paketaufkleber war falsch aufgebracht. Lies zur Vermeidung bitte diese Info: Datei:Infoblatt-Leitcodierung-Versandlabel-richtig-erstellen.pdf
Des Weiteren kann es aufgrund von Gewichtskorrekturen oder Rücksendungen zu Nachberechnungen kommen.
Bitte beachte auch: Wird ein DHL-Paket nicht innerhalb von 10 Tagen bei DHL eingeliefert, so kommt es zu einer Nachberechnung seitens DHL, da die Frist zur Einlieferung abgelaufen ist.
Unerklärliche Posten
Solltest Du in Deiner Abrechnung eine Nachberechnung haben, die Du dir nicht erklären kannst oder die Du für unrechtmäßig hältst, dann schreib uns bitte ein Ticket. Wir werden uns den Sachverhalt dann anschauen und gegebenenfalls reklamieren.