Pauschalierungseinstellungen
Da viele Betriebe im Weinbau die MwSt. pauschalierend abrechnen, unterstützt Winestro.Cloud seine Winzer und deren Steuerberater bei der korrekten Übergabe der Erlöse.
Hinweise an den Winzer
Du musst nur folgende Hinweise beachten:
1. Spreche die Einstellungen einmal mit Deinem Steuerberater durch und stelle sicher, dass Du gemeinsam festlegen kannst, welche Umsätze nicht pauschaliert abgerechnet werden dürfen.
2. Diese Einstellungen haben nur Auswirkungen, wenn Dein Steuerberater Deine Umsätze über die Winestro.Cloud FiBu-Schnittstelle im "Datev Pro- artikelbasiert pauschalierend" übernimmt.
3. Die Einstellungen musst Du zunächst unter System - Einstellungen - Rechnungen - Pauschalierungseinstellungen anzeigen, aktivieren. Du siehst dann in der Kunden- und Artikelkarteikarte zwei neue Häkchen.
4. Du kannst bei einem Kunden festlegen, dass dessen Umsätze nicht pauschaliert abgerechnet werden dürfen, wie es z.B. bei einem Hoffest der Fall ist. Diese Einstellung findest Du in der Kundenkarteikarte unter Rechnungseinstellungen.
5. Du kannst bei einem Artikel festlegen, dass dessen Umsätze nicht pauschaliert abgerechnet werden dürfen, wie es z.B. bei einem Artikel mit einem Zukaufanteil > 25% der Fall ist. Diese Einstellung findest Du in der Artikelkarteikarte unter Steuern.
6. Alle Rechnungen, die Du dem Verkaufskanal Hoffest zuordnen, werden als nicht pauschalierbar an Deine Buchhaltung übergeben.
Hinweise an den Steuerberater
1. Bitte mache Dich mit den Einstellungen zur FiBu-Schnittstelle vertraut. Du findest Diese in Wienstro.Cloud unter Dienste - FiBu. Dort kannst Du die Erlöskonten einstellen und weitere DATEV - Einstellungen zum Export eingeben.
2. Bitte verwende für die Übergabe das Format "Datev Pro- artikelbasiert pauschalierend".