Belegabschluss
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Abschluss |
Wenn Sie Weinbau-online ohne amtliche Zulassung nutzen, können Sie angeben, nach wie vielen Tagen ein Beleg automatisch abgeschlossen werden soll. Nutzen Sie die amtlich zugelassene Version, so ist dieser Zeitraum auf maximal 3 Tage beschränkt. Abgeschlossene Rechnungen und Gutschriften können nicht mehr bearbeiten werden.
Wozu der Abschluss?
Der Abschluss ist in Steuersachen bei einem amtlich zugelassenen Programm vorgeschrieben. Rechnungen werden nach erreichen des Abschlusszeitraums automatisch fixiert und sind dann nicht mehr bearbeitbar. Das soll ein höchstmögliches Maß an Transparanz und Sicherheit erzeugen.
Einstellung des automatischen Abschlusses
nicht amtlich zugelassen
Wenn Sie nicht amtlich zugelassen arbeiten, aber den automatischen Abschluss nutzen möchten, können Sie einen Zeitraum unter System - Einstellungen - Abschluss wählen.
amtlich zugelassen
Bei der amtlichen Zulassung beträgt der höchstmögliche Zeitraum 3 Tage.
Belege manuell abschließen
Sie können jeden Beleg im Auftrag über das Schloss-Symbol oder unter System - Abschluss alle Belege zu einem Stichtag manuell abschließen. Das kann auch außerhalb der Zulassung z.B. bei einem Jahresabschluss nützlich sein.
Jahresabschluss
Ein Jahresabschluss kann beim Wechsel des Rumpfwirtschaftsjahres durchgeführt werden. Außerdem ist er notwendig, wenn Sie auf die amtlich zugelassene Version von Weinbau-online.de wechseln möchten. Er ist immer mit einer Inventur verbunden. Einen Jahresabschluss können Sie per System - Abschluss - Jahresabschluss erstellen.
Wichtiger Hinweis
So lange ein Jahresabschluss läuft, kann das Programm nicht genutzt werden. Damit sollen Überschneidungen und Fehlbuchungen vermieden werden. Führen Sie die Inventur daher am besten aus, bevor Sie den Abschluss starten und halten Sie die Zahlen bereit.
Kasse
Belege in der Kasse sind immer sofort abgeschlossen und nicht mehr veränderbar.
Häufige Fragen und Probleme
Wenn Sie NICHT amtlich zugelassen arbeiten, müssen Sie keine Belege abschließen. Möchten Sie dies trotzdem zu Ihrer eigenen Übersicht tun, benötigen Sie hierfür nicht zwingend eine amtliche Zulassung.